AGB’s

Allgemeine Geschäftsbedingungen der
‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’

Stand: 24.07.2010

§ 1 Geltung der Bedingungen

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erbringt die Leistungen und Lieferungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Abweichenden Einkaufs- oder sonstigen Bedingungen des Vertragspartners wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

(2) Zusicherungen und sonstige Vereinbarungen sowie Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

(1) Durch Unterzeichnung des Vertrages unterbreitet der Kunde gegenüber der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ein Angebot auf Abschluss eines Vertrages.

(2) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ hält sich an sein Angebot für drei Wochen ab Datum des Angebots gebunden.

(3) Der Vertag kommt zustande, wenn die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die Bestellung innerhalb dieser Frist schriftlich bestätigt hat oder mit der tatsächlichen Ausführung der Leistungen beginnt.

(4) Ein Seminar- oder Schulungsvertrag kommt erst durch die schriftliche Bestätigung der Anmeldung zustande. Diese hat binnen einer Woche nach Eingang der Anmeldung zu erfolgen. Ansonsten ist der Kunde an die Anmeldung nicht mehr gebunden. Die Anmeldungen zu den Seminaren müssen schriftlich erfolgen (per Fax, eMail oder über das Internet-Buchungssystem der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’). Anmeldungen zu Zertifizierungstests müssen spätestens 5 Tage vor dem Testtermin vorliegen. Da die Teilnehmerzahl für Seminare der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ begrenzt ist, werden die Anmeldung in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Die Daten der Teilnehmer werden für interne Zwecke elektronisch verarbeitet.

(5) Angebote von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ sind stets freibleibend und unverbindlich.

(6) Ergänzungen und Änderungen des Angebots von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ sind nur angenommen, wenn die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ diese schriftlich bestätigt, auch wenn von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die Lieferung und Leistungen entsprechend dem Angebot erbracht werden.

(7) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ kann den Vertragsabschluss von der Vorlage eines schriftlichen Vollmachtsnachweises, einer Vorauszahlung bzw. der Bürgschaftserklärung einer deutschen Bank abhängig machen.

(8) Mündliche Vereinbarungen, Nebenabreden, Vertragsänderungen und -ergänzungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’.

§ 3 Kündigung von Laufzeitverträgen

(1) Soweit im Vertrag zwischen den Parteien nicht abweichend geregelt, kann das Vertragsverhältnis für Laufzeitverträge nach Ablauf einer etwaigen vereinbarten Mindestlaufzeit mit einer Frist von 1 Monat zum Ende des Vertragsmonates ordentlich gekündigt werden. Für Sonder- und Aktionsangebote (insb. Angebote mit jährlicher Zahlungsweise) können abweichende Kündigungsfristen bestehen, sofern auf den Internetseiten oder im Angebot darauf hingewiesen wird. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt.

(2) Kündigungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

§ 4 Stornierung / Rücktritt von Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten

(1) Anmeldungen zu Seminar-, Schulungs- und Beratungsangeboten können bis zu 14 Kalendertage vor Leistungsbeginn kostenfrei schriftlich storniert werden. Im Falle einer Stornierung, die nach diesem Zeitpunkt – jedoch spätestens 7 Tage vor Leistungsbeginn eingeht – werden 50% des Angebotspreisespreises berechnet. Bei einer Stornierung nach diesem Zeitpunkt oder bei Nichtteilnahme bzw. Nichtinanspruchnahme werden 100% des Leistungspreises berechnet. Es steht dem Kunden frei im Falle einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch seine Nichtteilnahme bzw. Nichtinanspruchnahme Aufwendungen erspart wurden, die zu einem geringeren stornobedingten Schaden geführt haben. In diesem Fall schuldet er nur den geringeren Betrag.

(2) Exklusiv- und Inhausangebote (z.B. firmenspezifische Schulungen oder Workshops) können bis 21 Tage vor Seminarbeginn kostenfrei storniert werden. Bei Stornierungen bis zu 14 Tage vor Beginn des ersten Seminars werden 50% des Auftragswertes berechnet. Der Auftragswert bezieht sich auf alle im Angebot von ihm gebuchten und bestätigten Seminare. Es steht dem Besteller auch in diesem Falle frei bei einer kostenpflichtigen Stornierung nachzuweisen, dass durch die Nichtinanspruchnahme höhere Aufwendungen erspart wurden. Im Falle eines solchen Nachweises werden diese zu seinen Gunsten vom vereinbarten Seminarpreis abgezogen.

(3) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ behält sich im Falle höherer Gewalt (etwa bei Naturkatastrophen oder Streiks) den Rücktritt vom Seminar-, Schulungs- und Beratungsvertrag vor.

(4) Ein Rücktrittsrecht steht der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ auch bei Nichterreichen der vom Seminartyp abhängigen Mindestteilnehmerzahl zu, soweit eine solche im Angebot der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ angegeben war, sowie bei Ausfall des Referenten ohne Verschulden der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’, insbesondere bei Erkrankung des Referenten.

(5) Als unverschuldeter Ausfall des Referenten oder Beraters gelten auch Umstände die eine Anreise des Referenten oder Beraters zum Seminar- oder Beratungsort für einen erheblichen Zeitraum verhindern, wenn im Rahmen der Reiseplanung die verkehrsübliche Sorgfalt beachtet wurde.

(6) Bei Ausübung der vorstehenden Rücktrittsrechte werden bereits bezahlte Seminar- oder Beratungsgebühren zurückerstattet, wenn nicht einvernehmlich ein Ausweichtermin vereinbart wird. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen.

§ 5 Pflichten der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’/ Leistungsumfang

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ bietet dem Kunden den Zugang zu der bestehenden Kommunikations-Infrastruktur, die Bereitstellung von Speicherplatz auf einem Server, die Nutzung von Mehrwertdiensten, die Wartung und Administration von Datenverarbeitungsanlagen und Kommunikationsinfrastrukturen an. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag.

(2) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erstellt Software für Datenverarbeitungsanlagen, Steuerungssysteme sowie Webpräsenzen aufgrund der im Angebot, insbesondere in der Aufgabenbeschreibung enthaltenen Angaben. Diese beschreiben auch das angestrebte Entwicklungsziel.

(3) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erbringt Schulungs- und Beratungsleistungen. Einzelheiten und Umfang der Leistungen ergeben sich abschließend aus dem schriftlichen Hauptvertrag. Die in der von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ angegebenen Schulungs- oder Seminarinhalte werden durch qualifizierte Dozenten vermittelt. Jeder Teilnehmer erhält am Ende des Seminars bzw. der Schulung ein Teilnahmezertifikat.

(4) Zusätzliche Arbeiten (z.B. die Erstellung der Aufgabenbeschreibung, der
Verfahrensbeschreibung, eines Pflichtenheftes, einer Feinspezifikation) gehören nur bei ausdrücklicher und gesonderter Vereinbarung zum Leistungsumfang der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’.

(5) Soweit die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ entgeltfrei zusätzliche Dienste und Leistungen außerhalb der vertraglichen Vereinbarung erbringt, können diese jederzeit eingestellt werden. Ein Minderung- oder Schadensersatzanspruch des Kunden oder ein Kündigungsrecht ergibt sich daraus nicht.

(6) Eine vom Kunden erstellte Aufgabenbeschreibung, Verfahrensbeschreibung, Pflichtenheft oder Feinspezifikation wird von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ nicht auf technische Machbarkeit und insbesondere nicht auf ihren wirtschaftlichen Erfolg geprüft.

(7) Fristen und Termine werden von den Vertragspartnern in einem Projektplan einvernehmlich festgelegt; es handelt sich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind, um unverbindliche Plantermine. Ist die Lieferzeit unverbindlich, ist der Kunde berechtigt, die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ zwei Wochen nach Ablauf aufzufordern, binnen einer angemessenen Frist zu liefern. In Verzug kommt die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erst durch schriftliche Mahnung nach Fälligkeit.

(8) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ist zu Teillieferungen ebenso berechtigt wie zur Lieferung vor Ablauf einer Lieferfrist.

(9) Ereignisse höherer Gewalt sowie sonstige für uns unvorhersehbare Umstände, insbesondere Beschaffungs-, Fabrikations- und Lieferstörungen sowie Streik, Aussperrung, bei der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ oder ihren Zulieferern, befreit die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ für die Dauer der Störung sowie einer angemessenen Anlaufzeit – auch während eines bereits vorliegenden Verzuges – von ihren Vertragsverpflichtungen, soweit die Störung nicht von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR, ihren gesetzlichen Vertretern, Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt wurde. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, wird die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ von ihren Vertragspflichten frei. Schadenersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Für den Fall eines Fixgeschäfts ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt.

(10) Die Liefer- und Leistungsverpflichtung von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ruht, solange der Kunde mit einer Verbindlichkeit nicht nur unwesentlich im Rückstand ist.

(11) Erkennt die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’, dass der vorgesehene Lieferzeitraum nicht ausreicht, wird die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ dem Kunden – unter Angabe der Gründe – schriftlich Änderungsvorschläge als Grundlage für eine einvernehmliche Verlängerung des Leistungszeitraumes unterbreiten.

(12) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ist berechtigt, Subunternehmer zur Erbringung der vertraglichen Leistungen einzusetzen.

(13) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ist berechtigt, das sich aus dem Vertrag ergebende Leistungsangebot zu ändern, zu reduzieren oder zu ergänzen sowie den Zugang zu einzelnen Leistungen aufzuheben, wenn und soweit hierdurch die Zweckerfüllung des mit dem Kunden geschlossenen Vertrages nicht oder nicht erheblich beeinträchtigt wird. Die Kunden sind rechtzeitig darüber zu informieren.

§ 6 Änderung der Leistung

(1) Während der Laufzeit des Vertrages können beide Vertragspartner schriftlich Änderungen der vereinbarten Leistungen vorschlagen. Im Falle eines Änderungsvorschlages des Kunden wird die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ unverzüglich, spätestens jedoch nach 4 Wochen mitteilen, ob die Änderung möglich ist und welche Auswirkungen sie auf die vereinbarten Leistungen, Kosten und Termine hat. Falls die Prüfung des Änderungsvorschlags Auswirkungen auf Termine und Fristen haben kann, wird die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ den Kunden informieren; die Termine und Fristen verschieben sich entsprechend. Im Fall eines Änderungsvorschlages von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ hat der Kunde unverzüglich, spätestens jedoch nach 4 Wochen, mitzuteilen, ob er der Änderung zustimmt. Solange die Zustimmung des Kunden nicht vorliegt, setzt die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ nach dem bestehenden Vertrag die Arbeit fort.

§ 7 Pflichten und Obliegenheiten des Kunden

(1) Der Kunde wird der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Unterlagen, Informationen und Daten sowie eventuell erforderliche Pläne, Räume, Personal und Geräte rechtzeitig zur Verfügung stellen. Hierzu gehören eine vollständige Aufgabenbeschreibung und Verfahrensbeschreibung, Testdaten, Testprogramme, Testverfahren, insbesondere für den Funktionstest, in maschinenlesbarer Form. Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ist nicht verpflichtet, die der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ übergebenen Unterlagen, Informationen und Daten auf Mängelfreiheit zu prüfen.

(2) Sind Meilensteine oder vergleichbare Projektabschnitte vereinbart, ist der Kunde verpflichtet, das Ergebnis solcher Abschnitte unverzüglich zu prüfen und für die weitere Arbeit der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ freizugeben.

(3) Die Mitwirkungspflichten vorstehender Absätze sind Hauptpflichten des Kunden.

(4) Der Kunde hat die an die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ übergebenen Daten bei sich zusätzlich so zu verwahren, dass sie bei Beschädigung oder Verlust rekonstruiert werden können.

(5) Der Kunde ist verpflichtet, die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ – Dienste sowie einen Internetzugang während einer Schulungs- oder Seminarmaßnahme sachgerecht zu nutzen.
Insbesondere ist er verpflichtet,
a. die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ unverzüglich über Änderungen der vertraglichen Grundlagen zu informieren;
b. die Zugriffsmöglichkeiten auf die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ – Dienste nicht missbräuchlich zu nutzen und rechts- und/oder gesetzwidrige Handlungen zu unterlassen.
c. Insbesondere ist es dem Kunden untersagt die Leistungen anderer Teilnehmer der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ – Dienste oder Netzwerkzugänge unberechtigt zu nutzen, Passwörter, E-Mails, Dateien o.ä. anderer Teilnehmer der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ – Dienste oder des Systemoperators zu entschlüsseln zu lesen oder zu ändern, einzelne Anwendungen lizenzierter Anwendungssoftware über die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ – Dienste unberechtigt zu verbreiten, Kommunikationsdienste zu unterbrechen oder zu blockieren, etwa durch Überlastungen, soweit dies vom Kunden zu vertreten ist, strafbare Inhalte jeglicher Art über Dienste der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ zu verbreiten oder zugänglich zumachen, dies gilt insbesondere für pornographische, verherrlichende Inhalte oder solche, die gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung oder den Gedanken der Völkerverständigung gerichtet sind sowie für Propagandamittel und Kennzeichen verfassungswidriger Parteien und Vereinigungen oder ihrer Ersatzorganisationen, sich oder Dritten pornographische Inhalte zu verschaffen, die den sexuellen Missbrauch von Kindern zum Gegenstand haben.
Im Falle vertraglicher Zuwiderhandlung (insbesondere o.g. Punkte) erstattet der Kunde der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ entstandenen sachlichen und personellen Aufwand sowie entstandene Auslagen.
d. die Erfüllung gesetzlicher Vorschriften und behördlicher Auflagen sicherzustellen;
e. den geltenden Bestimmungen des Datenschutzes und den anerkannten Grundsätzen der Datensicherheit Rechnung zu tragen und diese zu befolgen;
f. der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erkennbare Mängel oder Schäden unverzüglich anzuzeigen (Störungsmeldungen) und alle Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen oder die Beseitigung der Störung zu erleichtern und zu beschleunigen;
g. nach Abgabe einer Störungsmeldung der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die durch die Überprüfung seiner Einrichtungen entstandenen Aufwendungen zu ersetzen, wenn und soweit sich nach der Prüfung herausstellt, dass eine Störung im Verantwortungsbereich des Kunden (außerhalb des definierten Vertrags- und Leistungsumfanges) vorlag.

(6) Verstößt der Kunde gegen die in Absatz 7 genannten Pflichten, ist die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ sofort und nach erfolgloser Abmahnung berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen und die Dienste zu sperren.

(7) Einzelheiten des Zusammenwirkens der Anwender untereinander können im Wege einer Benutzerordnung partnerschaftlich vereinbart werden.

(8) Von Schulungs- und Seminarteilnehmern mitgebrachte Datenträger dürfen grundsätzlich nicht auf unsere Rechner aufgespielt werden. Sollte uns durch eine Zuwiderhandlung hiergegen ein Schaden entstehen, behalten wir uns die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

§ 8 Betriebsbereitschaft, Abnahme

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ informiert den Kunden, wenn die erstellten Programme getestet werden können. Der Kunde wird die Tests auf seiner Anlage durchführen lassen und stellt diese rechtzeitig zur Verfügung.

(2) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wird nach erfolgreichem Test dem Kunden die Betriebsbereitschaft mitteilen.

(3) Nach Mitteilung der Betriebsbereitschaft wird der Kunde unverzüglich die Abnahmeprüfung vornehmen. Die Abnahmeprüfung gilt als erfolgreich durchgeführt, wenn die Leistungen der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die vereinbarten Anforderungen nur unwesentlich nicht erfüllen. Diese unwesentlichen Abweichungen werden in der schriftlichen Abnahmeerklärung als Fehler festgehalten.

(4) Erklärt der Kunde trotz erfolgreicher Abnahmeprüfung nicht fristgerecht die Abnahme, kann ihm die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ eine Frist von zwei Wochen zur Abgabe der Abnahmeerklärung setzen. Die Leistungen gelten als abgenommen, wenn der Kunde nicht innerhalb dieser Frist schriftlich die mehr als nur unwesentlichen Abweichungen der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ mitteilt.

(5) Die Leistungen gelten auch dann als abgenommen, wenn der Kunde die Leistung länger als 6 Wochen in Gebrauch genommen hat, ohne mehr als nur unwesentliche Abweichungen schriftlich mitzuteilen.

(6) Sofern nicht bereits Teilabnahmen vereinbart sind, kann die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ Teilabnahmen verlangen, wenn selbständig nutzbare Teilleistungen erbracht wurden.

§ 9 Nutzung durch Dritte

(1) Eine direkte oder unmittelbare Nutzung der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ – Dienste durch Dritte ist gestattet. Der Kunde darf die Leistungen für seine Zwecke verwenden, weiterverkaufen und untervermieten. Dieser hat Dritte ordnungsgemäß in die Nutzung der Dienste einzuweisen. Der Kunde steht der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ gegenüber für die Einhaltung der vertraglichen Bestimmungen durch den Dritten in der gleichen Weise ein, wie er selbst für deren Einhaltung einzustehen hätte.

(2) Der Kunde hat auch die Entgelte zu zahlen, die im Rahmen der ihm zur Verfügung gestellten Zugriffs- und Nutzungsmöglichkeiten durch Dritte entstanden sind. Gleiches gilt im Falle der unbefugten Nutzung der Dienste durch Dritte, es sei denn der Kunde weist nach, dass die unbefugte Nutzung durch eine Umgehung oder Aufhebung der Sicherungseinrichtungen von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erfolgt ist, ohne dass er diese zu vertreten hat.

§ 10 Zahlungsbedingungen

(1) Soweit vertraglich nicht anders vereinbart, stellt die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ dem Kunden die vereinbarten Leistungen zu den jeweils gültigen Tarifen bzw. Gebühren und Konditionen zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Umsatzsteuer in Rechnung. Die Rechnungsstellung von fixen Entgelten erfolgt monatlich im voraus, von verbrauchsabhängigen Entgelten jeweils zu Beginn des Folgemonats. Die jeweils anfallenden Vergütungen werden mit Rechnungsstellung ohne Abzug zur sofortigen Zahlung fällig.

(2) Ist das Entgelt verbrauchsunabhängig für Teile eines Kalendermonats zu entrichten, so werden diese für jeden Tag mit 1/30 des Monatsentgeltes berechnet.

(3) Soweit nicht ausdrücklich ein Festpreis vereinbart wurde, wird bis zur Höhe der vereinbarten Kostenobergrenze nach Aufwand abgerechnet. Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wird den Kunden unverzüglich benachrichtigen, wenn abzusehen ist, dass das angestrebte Ergebnis nicht bis zur vereinbarten Kostenobergrenze erzielt werden kann und Vorschläge über das weitere Vorgehen unterbreiten. Die Vergütung nach Aufwand wird nach Erhalt einer prüffähigen Rechnung und des Leistungsnachweises fällig. Der Leistungsnachweis gilt als genehmigt, wenn und soweit der Kunde nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Leistungsnachweises Einwände geltend macht.

(4) Falls im Hauptvertrag nicht anders vereinbart, sind Zahlungen ohne Abzug, unter Angabe der Rechnungsnummer frei auf das Konto von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ zu leisten.

§ 11 Aufrechnungs- und Zurückbehaltungsrecht, Leistungsstörung

(1) Gegen die Ansprüche der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen aufrechnen. Dem Kunden steht die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nur wegen solcher Gegenansprüche zu, die aus demselben Vertragsverhältnis resultieren wie diejenigen Ansprüche, denen das Zurückbehaltungsrecht entgegengehalten wird.

(2) Schadensersatzansprüche aufgrund von Liefer- und Leistungsstörungen sind ausgeschlossen, soweit diese von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ nicht aufgrund von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zu vertreten sind.

(3) Dauert eine Störung der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’- Dienste, die erheblich ist, länger als eine Woche und wird dabei ein tatsächlicher Ausfallzeitraum von mehr als einem Werktag erreicht, ist der Kunde berechtigt, die monatlichen Entgelte und Gebühren ab dem Zeitpunkt des Eintritts bis zum Wegfall der Behinderung entsprechend zu mindern. Eine erhebliche Behinderung liegt vor, wenn
a. der Kunde aus Gründen, die dieser nicht selbst oder die Dritte zu vertreten haben, nicht mehr auf die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’- Infrastruktur zugreifen und dadurch die in dem Vertrag verzeichneten Dienste nicht mehr nutzen kann und
b. die Nutzung dieser Dienste insgesamt wesentlich erschwert ist bzw. die Nutzung einzelner der in dem Vertrag verzeichneten Dienste unmöglich wird oder vergleichbare Beschränkungen vorliegen.

(4) Bei Ausfallen von Diensten wegen einer außerhalb des Verantwortungsbereichs von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ liegenden Störung ist die Minderung ausgeschlossen. Gleiches gilt für den Ausfall von Diensten aufgrund notwendiger Betriebsunterbrechungen.

§ 12 Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen gesetzlichen Basiszinssatz p.a. zu fordern. Falls die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ in der Lage ist, einen höheren Verzugsschaden nachzuweisen, ist die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ berechtigt, diesen geltend zu machen.

(2) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ kann das Vertragsverhältnis außerordentlich ohne Einhaltung einer Frist kündigen oder ein Zurückbehaltungsrecht an den ihr obliegenden Leistungen geltend machen, insbesondere den Abruf der Domains, den Anschluss des Servers zum Netz oder die Leitungsverbindung des Kunden unterbrechen, wenn dieser sich mit der Zahlung der geschuldeten Beträge ganz oder teilweise länger als einen Monat in Verzug befindet, die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ den Kunden unter Fristsetzung gemahnt und auf die möglichen Folgender Kündigung und des Zurückbehaltungsrechtes hingewiesen hat.

(3) Die Geltendmachung weiterer Ansprüche bleibt der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ vorbehalten.

§ 13 Verfügbarkeit der Dienste

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ bietet Dienste z.T. 24 Stunden an 7 Tagen pro Woche an. Notwendige Betriebsunterbrechungen für vorbeugende Wartungsarbeiten werden frühest möglich angekündigt. Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wird Störungen seiner technischen Einrichtungen im Rahmen der bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten schnellstmöglich beseitigen.

§ 14 Gewährleistung

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ gewährleistet, dass ihre Leistungen die zugesicherten Eigenschaften haben und dass sie nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern.

(2) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Abnahme und beträgt 12 Monate.

(3) Für nicht von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ geänderte Software entfällt die Gewährleistung, es sei denn, Fehler sind erkennbar nicht auf die Änderungen zurückzuführen oder die Änderung durch Dritte wurde wegen des Verzugs von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ vorgenommen.

(4) Der Kunde wird Mängel, die nicht bereits in der schriftlichen Abnahmeerklärung enthalten sind, unverzüglich nach Entdeckung mit einer möglichst konkreten Mangelbeschreibung melden und der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ auf Anforderung soweit möglich und zumutbar Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen, die die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ zur Beurteilung und Beseitigung des Mangels benötigt.

(5) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wird Mängel – wenn es keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert – beseitigen oder Ersatz liefern. Erst bei Fehlschlagen der Mängelbeseitigung oder Ersatzlieferung kann der Kunde nach seiner Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.

§ 15 Geheimhaltung /Datenschutz

(1) Der Vertragspartner wird hiermit gem. § 33 Absatz 1 des Bundesdatenschutzgesetzes davon unterrichtet, dass die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ personenbezogene Daten in maschinenlesbarer Form und für Aufgaben, die sich aus dem Vertrag ergeben, maschinell verarbeitet.

(2) Im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen gelten die gesetzlichen Pflichten zur Geheimhaltung. Der Kunde und die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ verpflichten sich gegenseitig, alle Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse der anderen Seite unbefristet geheim zu halten und nicht an Dritte weiterzugeben oder in irgendeiner Weise zu verwerten. Die Unterlagen, Zeichnungen und andere Informationen, die der andere Vertragspartner aufgrund der Geschäftsbeziehung erhält, darf dieser nur im Rahmen des jeweiligen Vertragszweckes nutzen.

(3) Soweit sich die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ Dritter zu Erbringung der angebotenen Dienste bedient, ist die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ berechtigt, die Kundendaten unter Beachtung der Regelung des § 28 BDSG offen zulegen. Dazu ist die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ im Übrigen in den Fällen berechtigt, in denen die Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen und Fehlern in den Anlagen von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ sowie in den in Anspruch genommenen Anlagen Dritter die Übermittlung von Daten nötig machen.

(4) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ erklärt, dass Ihre Mitarbeiter, die im Rahmen dieses Vertrages tätig werden, auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG verpflichtet worden sind und die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die nach § 9 BDSG erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen getroffen hat, um die Ausführung der Vorschriften des BDSG zu gewährleisten.

§ 16 Haftung und Haftungsbeschränkungen

(1) Schadensersatzansprüche außerhalb der Mängelgewährleistung sind sowohl gegenüber der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wie auch im Verhältnis zu deren Erfüllungsgehilfen / Verrichtungsgehilfen ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor oder zugesicherte Eigenschaften fehlen. Dieser Haftungsausschluss gilt nicht für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, Schäden aus einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von ihm, seinen gesetzlichen Vertretern oder seinen Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden sowie für alle Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist des Anbieters, seiner gesetzlichen Vertreter oder seiner Erfüllungsgehilfen beruhen sowie bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten.

(2) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ haftet nicht für die über seine Dienste übermittelten Informationen Dritter, deren Vollständigkeit Richtigkeit oder Aktualität oder dafür, dass sie frei von Rechten Dritter sind oder der Sender rechtmäßig handelt, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.

(3) Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, es sei denn, es wurde eine wesentliche Pflicht verletzt, die für die Erreichung des Vertragszwecks von besonderer Bedeutung ist. In diesem Fall ist die Haftung der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ auf den vertragstypischen Schaden begrenzt, mit dem bei Vertragsabschluß die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ aufgrund der bekannten Umstände rechnen musste. Diese Haftungsbeschränkung gilt auch für die Haftung für anfängliches Unvermögen, Verzug und Unmöglichkeit.

(4) Als voraussehbarer Schaden im Sinne vorstehender Klausel gilt ein Schaden von bis zu 15.000,00 Euro.

(5) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.

(6) Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Sicherungskopien eingetreten wäre, es sei denn, es liegt ein Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR‘ vor.

(7) Sofern nicht andere Bedingungen dieser Geschäftsbedingungen eine Haftung ausschließen, ist diese gegenüber Kunden, die Vollkaufleute sind, bei Schäden, die
a. durch die Inanspruchnahme von ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’- Diensten,
b. durch die Übermittlung und Speicherung von Daten durch die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’,
c. durch die Verwendung übermittelter Programme und Daten durch die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’,
d. durch das Unterlassen von Prüfungen hinsichtlich gespeicherter oder übermittelter Datenseiten von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ oder
e. deswegen entstanden sind, weil die gebotene Speicherung oder Übermittlung von Daten durch die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ nicht erfolgt ist,
der Höhe nach auf den nachgewiesenen vorhersehbaren Schaden begrenzt.

(8) Der Kunde haftet für alle Folgen und Nachteile, die der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ oder Dritte, durch die missbräuchlich oder rechtswidrige Verwendung der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’- Dienste oder dadurch entstehen, dass der Kunde seinen sonstigen Obliegenheiten nicht nachkommt.

(9) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ haftet nicht für Schaden, die dadurch entstehen, dass in Folge von Krieg oder kriegerischer Auseinandersetzungen, höherer Gewalt oder in Folge von Arbeitskämpfen die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’-Leistungen unterbleiben.

(10) Bei Ausfall eines Seminars oder einer Schulung ohne Verschulden der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’, insbesondere durch Krankheit des Dozenten besteht kein Anspruch auf die Durchführung des Seminars, der Schulung oder des Tests. Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ haftet insoweit nur für eine umgehende Information an den Besteller gemäß den von diesem mitgeteilten Kontaktdaten (bei mehreren z.B. Emailadresse und Anschrift, genügt ein Übermittlungsweg). Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ kann in diesen Fällen insbesondere nicht zum Ersatz von Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall verpflichtet werden.

(11) Bei Internet-Seminaren oder Raumanmietung mit Internetzugang haftet die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ nicht für die ständige Funktionsfähigkeit, die durch den Provider zu gewährleisten ist, der wiederum gegenüber der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ einen Haftungsausschluss hat. Bei erheblicher Einschränkung des Seminars durch solche Störungen kann die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ zur Nacherfüllung einen Nachholtermin anbieten. Stattdessen kann die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ auch eine angemessene Minderung anbieten. Darüber hinausgehende Ansprüche des Teilnehmers bestehen in einem solchen Falle nicht.

§ 17 Haftung bei Schutzrechtsverletzung

(1) Macht ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen der Verletzung von Schutzrechten (gewerbliche Schutzrechte, Urheberrechte) durch die Nutzung der übergebenen Leistungen geltend und wird deren Nutzung hierdurch beeinträchtigt oder untersagt, haftet die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wie folgt: Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ wird nach ihrer Wahl und auf seine Kosten entweder die vereinbarten Leistungen so ändern oder ersetzen, dass sie das Schutzrecht nicht verletzen, aber im wesentlichen der vereinbarten Leistung in für den Kunden zumutbarer weise entsprechen oder den Kunden von Lizenzvergütungen gegenüber dem Schutzrechtsinhaber oder Dritten freistellen. Gelingt dies der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ zu angemessenen Bedingungen nicht, wird die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ die Leistungen gegen Erstattung der entrichteten Vergütung abzüglich eines die Zeit der Nutzung berücksichtigenden Betrages zurücknehmen; der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, die Leistungen zurückzugeben.

(2) Voraussetzungen für die Haftung der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ nach vorstehender Ziffer sind, dass der Kunde der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ von Ansprüchen Dritter unverzüglich verständigt, die behauptete Schutzrechtsverletzung nicht anerkennt und jegliche Auseinandersetzung einschließlich etwaiger außergerichtlicher Regelungen der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ überlässt oder nur im Einvernehmen mit der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ führt. Dem Kunden durch die Rechtsverteidigung entstandene notwendige Gerichts- und Anwaltskosten gehen zu Lasten der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’. Stellt der Kunde die Nutzung aus Schadensminderungs- oder sonstigen wichtigen Gründen ein, ist er verpflichtet, den Dritten darauf hinzuweisen, dass mit der Nutzungseinstellung ein Anerkenntnis der behaupteten Schutzrechtsverletzung nicht verbunden ist.

(3) Soweit der Kunde die Schutzrechtsverletzung selbst zu vertreten hat, sind Ansprüche gegen die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ausgeschlossen.

(4) Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen Verletzung von Schutzrechten Dritter sind ausgeschlossen, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ vor.

§ 18 Nutzungsrechte für Software

(1) Der Kunde erhält ein nicht ausschließliches, zeitlich nicht begrenztes, unwiderrufliches und übertragbares Recht, die vertragsgemäß erbrachte und verkörperte Software vertragsgemäß zu nutzen.

(2) Die Übertragung eines ausschließlichen Nutzungsrechts ist gegen gesonderte Vergütung gesondert zu vereinbaren. In diesem Fall überträgt der Kunde der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ein unentgeltliches, nicht ausschließliches, übertragbares, zeitlich und räumlich nicht beschränktes Nutzungsrecht an der Software.

§ 19 Urheberrechte

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ kann über alle Ideen, Konzeptionen, Know-how und Techniken, die im Rahmen des Vertrages entstanden sind, entwickelt oder erweitert wurden, frei verfügen.

(2) Quellcodes, insbesondere aus Bibliotheken (DLL, OCX, API, usw.) sind falls im Hauptvertrag nicht ausdrücklich anders vereinbart Eigentum der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ und bleiben unter Verschluss. Eine Offenlegung ist im Zweifel grundsätzlich zu verneinen.

(3) Die von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ überlassenen Schulungsunterlagen dürfen ohne schriftliche Genehmigung von der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ oder der entsprechenden Hersteller nicht vervielfältigt oder weitergegeben werden.

§ 20 Eigentumsvorbehalt

(1) Der Kunde erwirbt mit der vollständigen Zahlung der Vergütung das Eigentum an sämtlichen vertraglich geschuldeten beweglichen Sachen.

(2) Mit vollständiger Zahlung der Vergütung erwirbt der Kunde das vereinbarte Nutzungsrecht an der Software.

§ 21 Sonstiges

(1) Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ist berechtigt den Kundennamen und das Kundenlogo in seiner Referenzliste zu nutzen.

§ 22 Schlussbestimmungen

(1) Erfüllungsort für sämtliche vertraglichen Leistungen ist der Sitz der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ in 29323 Wietze, Bundesrepublik Deutschland.

(2) Verträge, die aufgrund dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen geschlossen werden, unterliegen deutschem Recht. Bestimmungen des internationalen einheitlichen Kaufgesetzes (UN-Kaufrecht) sind, soweit zulässig, abbedungen.

(3) Gegenüber vollkaufmännischen Kunden gilt der Sitz der ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Ebenso gilt dies gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Die ‚Hartwig Lecker Get-It-Soft GbR’ ist jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden zu klagen.

(4) Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung ganz oder teilweise nichtig oder unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahe kommende Ersatzbestimmung, die die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn sie die Unwirksamkeit der Bestimmungen gekannt hätten. Gleiches gilt für die Unvollständigkeit der Bestimmungen entsprechend.